CDU Bielefeld

Toleranz ist keine Einbahnstraße

Kreisvorstand diskutiert "Burka-Verbot"

Nach den Vorkommnissen im Seekrug in der letzten Woche und der klaren Positionierung des JU-Kreisverbandes Bielefeld, wird sich auch der Kreisvorstand der CDU mit einem möglichen Verbot der Vollverschleierung in Deutschland befassen.
 
Bislang gilt in der Bundesrepublik, dass sich jeder in der Öffentlichkeit so kleiden kann, wie er es möchte. Burka oder Nikab bilden hiervon keine Ausnahme. Jedoch kann ein Verbot im Einzelfall durchaus bestehen. So verbot das Bayerische Verwaltungsgericht in München, beispielsweise den Gesichtsschleier in einer Schule zu tragen.
 
Auch im europäischen Ausland gibt es verschiedene Regelungen. In Frankreich ist es bereits seit 2011 verboten, sich in der Öffentlichkeit zu vermummen. Ähnliche Regelungen gelten in den Niederlanden und Belgien. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Verbot 2014 für rechtens erklärt. Somit dürfte auch eine klare Regelung in Deutschland möglich sein.  
 
Grundsätzlich darf bezweifelt werden, ob eine Vollverschleierung unter das Recht der freien Religionsausübung fällt. Dazu erklärt Kreisgeschäftsführer Mike Krüger: „Burka und Nikab sind weniger Ausdruck von Religiosität, als vielmehr eine politische Aussage gegen Freiheit und Gleichheit. Toleranz ist keine Einbahnstraße und wir erwarten, dass die kulturellen Gegebenheiten in Deutschland akzeptiert und respektiert werden. Dazu gehört, seinem Gegenüber ins Gesicht schauen zu können. Die Handlungen des Wirtes des Seekruges in Bielefeld waren absolut gerechtfertigt und sogar geboten.“