CDU Bielefeld

Über den SPD-Vize zur OB-Kandidatur

CDU: Vorgehen von Sozialdezernent Ingo Nürnberger „fragwürdig“

Als „fragwürdig“ hat Ralf Nettelstroth, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion, die Kandidatur des Sozialdezernenten Ingo Nürnberger für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden der Bielefelder SPD eingestuft. Damit setze sich erstmals ein Beigeordneter über ein ungeschriebenes Gesetz im Bielefelder Rathaus hinweg, nach dem Spitzenbeamte nicht gleichzeitig führende Positionen in einer Partei bekleiden dürften.
 
CDU-Fraktionschef Ralf Nettelstroth und Fraktionsgeschäftsführer Detlef Werner fordern Mäßigung und Zurückhaltung von einem Beamten (Fotos: CDU)CDU-Fraktionschef Ralf Nettelstroth und Fraktionsgeschäftsführer Detlef Werner fordern Mäßigung und Zurückhaltung von einem Beamten (Fotos: CDU)
Nach Meinung von CDU-Fraktionsgeschäftsführer Detlef Werner will sich Nürnberger mit seinem Vorgehen ganz offenbar in der SPD für eine OB-Kandidatur in Stellung bringen, falls der amtierende Oberbürgermeister Pit Clausen bei den Wahlen in zwei Jahren nicht mehr antritt. Immerhin mehrten sich im  Rathaus die Stimmen, dass Clausen „amtsmüde“ sei.
 
Clausen amtsmüde - Nürnberger bringt sich als OB in Stellung
 
Ralf Nettelstroth verweist darauf, dass Beigeordnete als politische Beamte zwar von den Ratsfraktionen für ihre Positionen vorgeschlagen werden und in der Regel auch Mitglied der jeweiligen Partei seien, dass sie ihre ganze Arbeitskraft aber der Verwaltung zur Verfügung stellen müssten. Deshalb sei eine zusätzliche Belastung kontraproduktiv.
 
Der CDU-Fraktionschef: „Dass man das Amt eines SPD-Vize nicht ‚mit links‘ erledigen kann, dürfte Herrn Nürnberger wohl klar sein.“
 
Beamte sollen politische Zurückhaltung üben
 
Wie weit das private politische Engagement eines Beigeordneten reichen dürfe, sei in Paragraph 60 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) klar geregelt: „Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.“
 
Nettelstroth: „Dieser Paragraph müsste dem Sozialdezernenten ja bekannt sein.“